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Winterreifenpflicht: Was in Deutschland wirklich gilt

Eine feste Frist wie „Oktober bis Ostern“ gibt es in Deutschland nicht – seit 2010 gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO. Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte müssen Sie mit geeigneter Winterbereifung fahren. Die Wetterlage entscheidet, nicht der Kalender.

Als geeignet gelten seit dem 1. Oktober 2024 nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke im Bergsymbol) – die frühere M+S-Kennzeichnung allein reicht nicht mehr aus. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm, empfohlen werden bei Winterreifen mindestens 4 mm, da die Bremswirkung auf Schnee darunter spürbar nachlässt.

Wer bei winterlichen Bedingungen mit ungeeigneter Bereifung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 60 bis 120 Euro, einen Punkt in Flensburg – und im Schadensfall Ärger mit der Versicherung. Wir prüfen Profiltiefe und Zustand Ihrer Reifen gerne im Rahmen eines Werkstatttermins.

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